Familienrechts-
gutachten
Lösungsorientierte Begutachtung in Kindschaftssachen
Eine produktive Zusammenarbeit mit Eltern und anderen, am Wohl des Kindes beteiligten Personen,
– eine zugewandte Kommunikation und zweckgebundenes gemeinsames Erkunden gelingender sowie die Entwicklung des Kindes gefährdender Moment,
– Güte und Passung von Lösungen im Ergebnis überzeugend darlegen,
sind Ziele einer lösungsorientierten Begutachtung.
Qualitätsstandards
Die psychologische Begutachtung erfolgt nach geltenden Qualitätsanforderungen.
Den Gütekriterien wird mit transparenter und nachvollziehbarer Darlegung der Methoden sowie wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse entsprochen.
Ordnet ein Gericht das Herstellen von Einvernehmen nach §163 Abs. 2 FamFG an, kann dem in Anlehnung an das strukturierte Verfahrens einer Mediation nachgekommen werden.
Simone Querfurth
Sozialpädagogin (BA), Traumapädagogin, Mediatorin und Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie
Verfahrensbeiständin und Sachverständige Gutachterin im Kindschaftsrecht
Bildnachweise
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