Familienrechts-
gutachten

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Psychologische Expertise

Um der Komplexität der Konfliktinhalte und -verläufe im familiengerichtlichen Verfahren gerecht werden zu können, müssen psychologische Aspekte, die über die Alltagspsychologie hinausreichen, Berücksichtigung finden.

Konflikte, die von Familien nicht eigenständig gelöst werden können, führen zu Stress bei den Beteiligten. Da der Schutz des Kindes ein zentrales Regelungsinteresse des Familien- und Jugendhilferechts ist, kann ein Familienrechtsgutachten notwendiger Teil eines vor Gericht ausgetragenen Konflikts werden. Die regelungsbedürftige familiale Situation wird darin analysiert und aus psychologischer Sicht bewertet.

Lösungsorientiertheit

Eine produktive Zusammenarbeit mit Eltern und anderen, am Wohl des Kindes beteiligten Personen, ist Teil einer lösungsorientierten Begutachtung. Eine zugewandte Kommunikation und zweckgebundenes gemeinsames Erkunden gelingender sowie die Entwicklung des Kindes gefährdender Momente, kann dazu beitragen, Eigenverantwortung und Selbstregulation aufseiten der verantwortlichen Bezugspersonen des Kindes/Jugendlichen zu stärken.

Bemühungen, Güte sowie Passung von Lösungen am Ende für alle überzeugend darlegen zu können, stehen im Zentrum einer lösungsorientierten Begutachtung.

Konfliktbearbeitung

Ordnet ein Gericht das Herstellen von Einvernehmen nach §163 Abs. 2 FamFG im Rahmen eines Familienrechtsgutachtens an, kann dies beispielsweise in Anlehnung an das strukturierte Verfahrens einer Mediation erfolgen.

Im Zentrum der Konfliktbearbeitung stehen dann die Ermittlung sachlicher Grundlagen sowie klärungsbedürftiger Fragen im Hinblick auf die Zukunft.

Anhand der im Prozess erarbeiteten Optionen, lassen sich Zielvorstellungen festlegen, die in eine einvernehmliche Vereinbarung vor Gericht einfließen können.

Qualitätsstandards

Nach geltenden Standards der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Familienrecht“ wird das Gericht gemäß § 1697a Abs. 1 und 2 BGB (Kindeswohlprinzip) mit fachlicher Einschätzung bei der Perspektivklärung unterstützt.

Unter Berücksichtigung der kindlichen Entwicklungsbedürfnisse, der Bindungen und Beziehungen des jungen Menschen zu bedeutsamen Bezugspersonen, der Kontinuität seiner Lebensbezüge sowie seiner Willensäußerungen finden gerichtliche Fragestellungen, die elterliche Sorge und den Umgang betreffend, eingehende Beantwortung.

 

Selbstverständnis

Nachvollziehbarkeit und Transparenz im Vorgehen, eine allgemein verständliche und klar strukturierte Darlegung der Daten und Befunde sowie eine produktive Kooperation mit den Familien und anderen Beteiligten sollten leitende Motive einer jeden Begutachtung sein. Im Zentrum stehen immer Wille und Wohl des Kindes, an denen sich Schlussfolgerungen und Empfehlungen orientieren.

 

Simone Querfurth

Sozialpädagogin (BA), Traumapädagogin, Mediatorin und Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie

Verfahrensbeiständin und Sachverständige Gutachterin im Kindschaftsrecht

Bildnachweise
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